Brandschutzbeauftrager

Für viele Einrichtungen wird die Stellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) gefordert. Er sorgt, neben den wiederkehrenden Begehungen durch die Feuerwehr, durch seine Prüfungen für die Gewährleistung des Brandschutzes.

vfdb 12-09/01 : 2001-07 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
In den Unternehmen und Einrichtungen sind die Vorteile, die die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden. Es werden Personen benötigt, die die Belange des Brandschutzes gegenüber Behörden, Versicherern und Planern vertreten.

Diese Arbeit kann von internen Mitarbeitern erledigt werden, doch auch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten hat ihre Vorteile:

  • Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt, vernachlässigt oder vergessen. 
  • Einsparung von jährlichen hohen Fortbildungskosten. 
  • Es entsteht vor Ort keine Betriebsblindheit, da nicht jeden Tag der gleiche Mangel gesehen wird. 
  • Die Objektivität wird nicht beeinflusst. 
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet. 
  • Ersparnis der Kosten für Gesetze, Verordnungen und Vorschriften 
  • Keine Beeinflussung der innerbetrieblichen Führungsstrukturen. 
  • Breites Fachwissen durch erfahrene Brandschutzingenieure. 
  • Neutrale Hinweise, auch wiederholt, auf eventuell noch bestehende Mängel. 
  • Keine Bindung interner Ressourcen. 
  • Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen. 
  • Effektive professionelle Abwicklung der Aufgabe. 
  • Lösungsorientierte Beratung durch aktive Brandschutzingenieure.